GEBÜHREN-PÄDIATRIE
Private Krankenversicherung – PKV
Die im Rahmen der kinder- und jugendärztlichen Betreuung erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie werden von den Privaten Krankenkassen vollständig übernommen.
In der Gebührenordnung ist für jede Leistung eine Basisvergütung definiert. Das Honorar ergibt sich dann durch die Anwendung des üblichen Steigerungsfaktor von 2,3 (bei Laboranalysen 1,15). Dieser kann bei entsprechender Begründung auf maximal 3,5 (bei Laboranalysen 1,3) erhöht werden.
Gesetzliche Krankenversicherung – GKV
Versicherte der GKV können ebenfalls durch uns betreut werden. Auch sie erhalten dann eine Privatrechnung. Wir berechnen die in der Gebührenordnung festgelegte Basisvergütung, jedoch nur mit einem deutlich verringerten Steigerungsfaktor.
Bei Fragen zu den anfallenden Kosten für die Betreuung Ihres Kindes können Sie sich gern an uns wenden. Auf Anfrage senden wir Ihnen gern eine Kostenaufstellung, z.B. für die Durchführung der körperlichen Untersuchungen, einer Vorsorgeuntersuchung oder verschiedener Laboranalysen zu.
Private Zusatzversicherung – PZV
Sinnvoll ist der Abschluss einer Privaten Zusatzversicherung. Zahlreiche Private Krankenkassen bieten Zusatzversicherung für Kinder und Jugendliche zu sehr günstigen Konditionen an. Die entstandenen Kosten für die privat-ärztliche Betreuung werden dann von dieser Versicherung übernommen.
Bitte achten Sie darauf, dass die ärztliche Behandlung, idealerweise auch die ärztliche homöopathische Therapie durch die Versicherung abgedeckt sein muss.
So können Sie für Ihr Kind alle Möglichkeiten der Betreuung in unserer Praxis nutzen.
Gern sind wir Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung behilflich.