GEBÜHREN-HOMÖOPATHIE
Private Krankenversicherung - PKV + Private Zusatzversicherung - PZV
Die Kosten für die homöopathische Behandlung werden von den Privaten Krankenkassen übernommen.
Gesetzliche Krankenversicherung - GKV
Alle Patienten erhalten eine Privatrechnung nach GOÄ.
Homöopathische Anamnesen sollten alle 12 Wochen stattfinden. Bei Bedarf sind kurzfristigere Verlaufskontrollen notwendig.
Folgende Kosten entstehen für die Behandlung:
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homöopathische Fallaufnahme (für neue Patienten) Dauer 60- 90 Min.: 100- 120 €
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homöopathische Fallaufnahme (für neue Patienten) Dauer 30- 60 Min.: 60- 100 €
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homöopathische Folgeanamnese – Dauer 30- 40 Min.: 50- 60 €
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homöopathische Verlaufskontrolle – Dauer 10- 25 Min. : 20- 40 €
Sinnvoll ist der Abschluss einer Privaten Zusatzversicherung, welche die ärztliche homöopathische Behandlung beinhaltet.