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GEBÜHREN-HOMÖOPATHIE

 

Private Krankenversicherung - PKV + Private Zusatzversicherung - PZV

 

Die Kosten für die homöopathische Behandlung werden von den Privaten Krankenkassen übernommen.

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung - GKV

 

Alle Patienten erhalten eine Privatrechnung nach GOÄ.

Homöopathische Anamnesen sollten alle 12 Wochen stattfinden. Bei Bedarf sind kurzfristigere Verlaufskontrollen notwendig.

Folgende Kosten entstehen für die Behandlung:

  • homöopathische Fallaufnahme (für neue Patienten) Dauer 60- 90 Min.: 100- 120 €

  • homöopathische Fallaufnahme (für neue Patienten) Dauer 30- 60 Min.: 60- 100 €

  • homöopathische Folgeanamnese – Dauer 30- 40 Min.: 50- 60 €

  • homöopathische Verlaufskontrolle – Dauer 10- 25 Min. : 20- 40 €

 

Sinnvoll ist der Abschluss einer Privaten Zusatzversicherung, welche die ärztliche homöopathische Behandlung beinhaltet.

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